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GEV-Vorstand der Kronach-Grundschule
![]() Von links nach rechts: Herr Tegtmeier, Frau Schlenzig, Frau Goeke, Frau von Foerster,
Stand: September 2010
Aufgaben von Elternvertretern / Wahlen in der ersten GEV Zu den Aufgaben der neu gewählten Elternvertreter in der ersten Gesamtelternvertretung (GEV) eines jeden neuen Schuljahres gehört es, aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder der GEV einige Vertreter entsprechend den Bestimmungen des §90 des Schulgesetzes (SchulG) zu wählen. Generell gilt, dass diese Wahlen geheim durchgeführt werden. Sie können offen erfolgen, wenn alle anwesenden Wahlberechtigten einverstanden sind. Die Wahlen erfolgen jeweils für die Dauer eines Schuljahres, soweit vom Gesetz nichts anderes bestimmt ist (§117, 1 SchulG). Für die zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter in mindestens gleicher Anzahl zu wählen (§117, 2, SchulG). Die Mitglieder eines Gremiums sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen gewählt. Gewählt ist, wer von den abgegebenen Stimmen die meisten erhalten hat. Stimmenthaltungen bleiben bei der Ermittlung der Mehrheit außer Betracht (§117, 4, SchulG). Die Gesamtelternvertretung wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder: GEV-Vorstand Der GEV-Vorstand umfasst eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Wahl erfolgt jährlich. Aufgaben:
Für die Schulkonferenz werden alle zwei Jahre vier Mitglieder gewählt (in der Kronach-Grundschule in der Regel in „graden" Schuljahren , also z.B. zu 2008/09). An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:
Bezirkselternausschuss Für den Bezirkselternausschuss (BSB) werden jährlich zwei Mitglieder gewählt. Aufgabe des Bezirkselternausschusses (BEA) ist die Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. Der Bezirksschulbeirat (BSB) besteht aus 12 Eltern, 12 Lehrern und 12 Schülern, die von ihren jeweiligen Bezirksausschüssen gewählt werden. Ihm gehören ggf. noch zusätzlich je zwei der in staatlich anerkannten Ersatzschulen gewählten Vertreterinnen und Vertreter mit beratender Stimme an. Der BSB berät das Bezirksamt in Fragen des bezirklichen Schulwesens. Er kann dem Bezirksamt und der Schulaufsichtsbehörde Vorschläge unterbreiten; dazu erhält er von diesen die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte. BSB gemäß § 111 Schulgesetz. Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen, Gesamtschülervertretung Zudem werden jährlich je zwei beratende Mitglieder für die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und die einzelnen Fachkonferenzen sowie die Gesamtschülervertretung gewählt. Zu den Aufgaben der Mitglieder gehört Teilnahme an den Gesamtkonferenzen der Lehrer bzw. den Fachkonferenzen und Berichterstattung auf der nächsten GEV-Versammlung. Sind an der Schule für einzelne organisatorische Bereiche Teilkonferenzen eingerichtet worden, kann die Gesamtelternvertretung Teilelternvertretungen bilden. Teilelternvertretungen nehmen die Aufgaben der Gesamtelternvertretung wahr, soweit sie nur den jeweiligen organisatorischen Bereich der Schule betreffen und die Gesamtelternvertretung der Schule nichts anderes beschließt. Sie wählen zwei gleichberechtigte Sprecherinnen oder Sprecher und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und die beratenden Mitglieder für die entsprechenden Teilkonferenzen der Lehrkräfte und Teilschülervertretungen, z.B. Ganztagstreffen. Die Gesamtelternvertretung und die von ihr gebildeten Teilelternvertretungen können zur Behandlung einzelner Fragen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen Ausschüsse bilden. Die Gesamtelternvertretung und die von ihr gebildeten Teilelternvertretungen entscheiden dabei im Einzelfall über die Hinzuziehung auch von solchen Erziehungsberechtigten von Schülerinnen oder Schülern der Schule, die ihnen nicht angehören, z.B. Festkomitee. GEV-Vorstand
(Stand: September 2007) Weitere Informationen: www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/ Leitfaden für Elternvertreter 2010 vom Landeselternausschuss |

