Montag, 06. Februar 2012
Regeln
Was ist erlaubt und was ist verboten? Die Haus- und Pausenordnung der Kronach-Grundschule

Haus- und Pausenordnung der Kronach-Schule
ordnungenDie folgenden Regeln für das Verhalten in der Schule und in den Pausen sind unter Einbeziehung der Schüler erarbeitet und  gemeinsam verabschiedet worden. Sie gelten seit Dezember 2005.












Hausordnung der Kronach-Grundschule


1. Alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen dürfen ab 7:30 Uhr in das Schulgebäude (roter Bereich). Toben ist nicht erwünscht! Die Aufsicht der Mitarbeiter/innen beginnt im roten Bereich um 7:30 Uhr. Schüler, die zu späteren Unterrichtstunden kommen, halten sich bis zum Unterrichtsbeginn sich im Mensabereich auf.

2. Das Ausbleiben der Lehrerin oder des Lehrers wird ca. 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn durch die Klassensprecher im Sekretariat gemeldet.

3. Die Pausen sind zur Entspannung und Erholung. Sie sollen pünktlich begonnen und beendet werden. Die Aufsichten werden von Lehrern und Erziehern zuverlässig durchgeführt. Sie sollen aktiv in Konflikte eingreifen, damit diese nicht eskalieren.

4. Alle am Schulleben beteiligten Personen haben sich so zu verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden und keine Sachschäden verursachen. Außerdem sind alle verantwortlich für Sauberkeit in den Räumen, auf den Toiletten, auf den Fluren, dem Hof und vor dem Schulgebäude.

5. Während der Schulzeit darf kein Schüler ohne Erlaubnis der Lehrer oder Erzieher das Schulgelände verlassen.

6. An den Tagen,  an denen Temperaturen über 25 Grad Celsius vorausgesehen werden können,  gilt ein Kurzplan. Er tritt nur in Kraft, wenn er spätestens einen Tag vorher angekündigt wurde.

7. Aus Sicherheitsgründen sollen schulfremde Personen Auskunft über ihr Anliegen erteilen.

8. Auf der Rampe vom Bürgersteig zum Parkplatz muss das Fahrrad aus Sicherheitsgründen geschoben werden. Man darf nicht mit dem Fahrrad über die Treppen vor dem Schulgebäude fahren.

9. Der Parkplatz ist den an der Schule beschäftigten Personen vorbehalten. Auf gesamten Schulgelände und im Schulgebäude darf nicht geraucht werden.

10. Die Kronach-Grundschule ist rauchfrei! Handys und MP3-Player werden in der Schule nicht eingeschaltet.
 

Pausenordnung der Kronach-Grundschule

1. Wir genießen unsere Pausen und spielen in Ruhe. Wir dulden keine Gewalt in unserer Schule.

2. Wir gehen mit unserer Schule und dem Schulgelände achtsam um, damit wir uns in ihr wohl fühlen. Daher ist es wichtig, dass wir uns bemühen, Sachschäden zu vermeiden.

3. Zur großen Pause (2. und 4. Stunde) verlassen wir die Klassenräume und begeben uns ruhig auf den Schulhof. Ab 1. Dezember haben wir die Möglichkeit, in der  2. großen Pause ruhig in den Klassenräumen (nicht auf den Fluren!) zu bleiben.

4. Bei schlechtem Wetter (Abläuten) bleiben wir in den Klassen bzw. auf den Fluren vor unseren Klassenräumen.

5. Auf den Fluren darf weder getobt, gerannt noch geschrieen werden.

6. Der gesamte Hof darf in beiden Pausen von allen Klassenstufen genutzt werden, dabei nehmen die älteren Schüler besondere Rücksicht auf die jüngeren Schüler.

7. In den kleinen Pausen halten wir uns in den Klassenräumen oder leise auf dem dazugehörigen Flur auf.

8. Wir achten auf das Klingelzeichen am Ende der Pausen und befolgen es, damit wir pünktlich zum Unterricht in den Klassenräumen sind.

9. Wir schonen unsere Grünanlagen und beachten den Sicherheitsabstand (weiße Linie) zum Geländer vor dem Parkplatz. Die Früchte der Bäume und Sträucher dürfen niemals als Wurfgeschosse verwendet werden. Tiere,  die in der Nachbarschaft leben, wollen wir nicht ärgern und lassen sie in Ruhe. Neuanpflanzungen betreten wir nicht.

10. Am Anfang des Schuljahres wird ein verbindlicher Torplan erstellt, damit jede Klasse (3.-6. Klasse) die Möglichkeit hat, auf Tore zu spielen. Es darf nur im Affenkäfig Fußball gespielt werden.

11. Schneeballwerfen ist nur im Affenkäfig erlaubt, da draußen andere Kinder spielen, die nicht abgeworfen werden wollen. Hängt ein rotes Schild am Affenkäfig, darf auch dort aus Sicherheitsgründen nicht geworfen werden.

Stand: Dezember 2005
 


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